Endstation für Euribor und Eonia! Was folgt?
Nach den Skandalen rund um Euribor (Euro Interbank Offered Rate) und Libor (London Interbank Offered Rate) hat die EU entschieden, dass die in der Vergangenheit von Händlern manipulierten Zinssätze nicht mehr der EU-Benchmark-Verordnung entsprechen. Dies hat zur Folge, dass die o.g. Zinssätze ab 2020 nicht mehr als Referenzinssätze für neue Finanzkontrakte verwendet werden dürfen. Dies ist spannend im Hinblick auf die zahlreichen Finanzkontrakte, die in der Vergangenheit sich z.B. auf den Euribor bezogen haben. Da wären Floating Rate Notes (Floater), variabel verzinste Darlehen und auch Cap-Darlehen.
ESTER ersetzt Eonia
Als Ersatzbemessungsgrundlage für den Eonia (Euro Overnight Index Average) hat man sich mittlerweile auf den ESTER (Euro-short-term-rate) geeinigt. Der Ester wird direkt von der EZB berechnet und basiert auf den tatsächlich getätigten und unbesicherten Overnight-Krediten der Unternehmen und der Banken. Der Vorteil liegt hier in der den tatsächlich vorhanden Geschäften und der Einbeziehung der Unternehmen.
Was folgt auf den Euribor
Weit spannender für den Investor und Kreditnehmer hierzulande ist die Frage: „Was folgt auf den Euribor?“. Die Lösung einer Nachfolge gestaltet sich hier weitaus schwieriger. Bisher konnte sich des zuständige Gremium noch auf keinen Nachfolger einigen.
Wichtig ist das Thema, da insbesondere die in Zeiten eines möglichen Zinsanstiegs gefragten Floater häufig auf den Euribor Bezug nehmen. Die Zinsgestaltung sieht hier i.d.R. wie folgt aus: Euribor + Kreditmarkte = Kupon. Viele Produktanbieter und Emittenten haben in Ihren Prospekten regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht bei Änderung bzw. Wegfall der Referenzgröße. D.h. die Laufzeit der betroffenen Anlagen könnte sich unter Umständen deutliche verkürzen. Dies sollte man insbesondere bei „Über-Pari“ notierenden Anleihen beachten, da eine Laufzeitverkürzung hier zu Reduktion der Fälligkeitsrendite führen würde.
Auch für Kreditnehmer ist das Thema relevant. Schließlich stellt sich die Frage auf welcher Basis zukünftig die variabel verzinsten Darlehen berechnet werden. Kommt es hier aus zu einer Sonderkündigung und müssen Darlehenslaufzeiten neu verhandelt werden? Von den finanzierenden Instituten hört man hierzu bisher nichts.
Fazit
Die Skandale der Vergangenheit führen zu viel Veränderungen am Markt. Die Regulatorik setzt nicht nur für Beratungsprozesse neue Maßstäbe, sondern auch für diverse Referenzgrößen. Möchten Sie in Zukunft frühzeitig aktuelle Themen und die Auswirkungen auf Ihre Finanzsituation in einem persönlichen Finanzplan geprüft haben, steht Ihnen die FINAKONS – Finanz Konsilium als Finanzplanungsgesellschaft gerne zur Verfügung.