Wichtige gesetzliche Änderungen im Jahr 2021

Wichtige gesetzliche Änderungen im Jahr 2021

Auch im nächsten Jahr stehen wieder wichtige Änderungen in verschiedenen Bereichen der privaten und betrieblichen Finanzen an. Der folgende Beitrag soll Ihnen kurz die wichtigsten Änderungen vorstellen.

Solidaritätszuschlag

Für einen großen Teil der Steuerzahler entfällt im Jahr 2021 der Solidaritätszuschlag (bis zu einem Einkommen von 61.717 Euro für Alleinstehende), für einen kleineren Teil teilweise (bis maximal zu einem Einkommen von 96.409 Euro für Alleinstehende).

Aufteilung der Maklerkosten

Bereits ab Mitte Dezember müssen Käufer beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen. Diese wird fällig, wenn der Verkäufer seine Zahlung der Maklerprovision nachgewiesen hat. Damit greift hier nun auch zunehmend das Bestellerprinzip.

Baukindergeld

Auch die Beantragungsfrist für das Baukindergeld wird noch einmal bis zum 31.März 2021 verlängert. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann den entsprechenden Antrag stellen.

Wohnungsbauprämie

Ab dem Jahr 2021 haben mehr Menschen die Möglichkeit eine Wohnungsbauprämie zu beantragen. So steigen die Einkommensgrenzen auf 35.000 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete auf 70.000 Euro. Die Prämie selbst erhöht sich 8,8% auf 10% des Sparbeitrages. Der förderfähige Sparbeitrag erhöht sich auf 700 Euro pro Jahr.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen sich von 56.250 Euro p.a. auf 58.050 Euro. Auch die Zuschläge für Versicherte werden sich durchschnittlich um 0,2% auf 1,3% erhöhen. Wer sich privat versichern möchte, muss im Jahr 2021 mindestens ein Jahresbruttoeinkommen von 64.350 Euro nachweisen.

Basisrente

Die Beiträge zur Basisrente (Schicht 1) können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab 2021 erhöht sich der maximal zu berücksichtigendem Beitrag auf 25.787 Euro, wovon 92 Prozent dann absetzbar sind.

Foto: Freepik