Die private Generationen- und Vermögensnachfolgeplanung ist ein wichtiger Aspekt, der oft vernachlässigt wird, wenn es um die Planung der Zukunft geht.

Dabei kann es entscheidend sein sicherzustellen, dass das eigene Vermögen in Übereinstimmung mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen übertragen wird und gleichzeitig steuerliche Belastungen minimiert werden. In Deutschland gibt es verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, wie beispielsweise die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Um eine erfolgreiche Vermögensnachfolgeplanung zu gewährleisten, ist es daher ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Wir bearbeiten das Thema Generationen- und Vermögensnachfolgeplanung stets als Projektfall unter Einbeziehung von versierten Experten wie Steuerberatern und Rechtsanwälten.

Warum sollten Sie einen Finanzplaner beauftragen?

Unsere Erfahrung zeigt, dass nicht nur Finanzverträge häufig Stückwerk sind. Auch Nachfolgeregelungen werden häufig ohne Abstimmung mit anderen Vermögenseben erstellt. Daher ist es wichtig einen Koordinator zu haben, der Steuer-, Rechts- und Finanzthemen in der Nachfolgeplanung zusammenbringt. Genau dies ist unser Ansatz. Wir setzen die Nachfolgeplanung als Projekt auf und binden alle notwendigen Rechts- und Steuerspezialisten aktiv ein.

 

Unser Beratungsprozess

Evaluationsgespräch

Wir evaluieren mit Ihnen Ihre Ziele, Wünsche und Motivatoren für die Generationenplanung. Dabei geht es uns zunächst darum Ihr persönliches Optimum zu skizzieren ohne Einschränkung von Rahmenvorgaben. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und dienen als Basis für die weitere Zusammenarbeitl

Auswahl der Fachexperten

Auf Basis des Ergebnisprotokolls unterstützen wir Sie bei der Auswahl der notwendigen Fachexperten. Dies können Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare sein. Gerne stellen wir Ihnen hierfür unser breites Netzwerk zur Verfügung oder binden auf Ihren Wunsch Ihre Rechts- und Steuerberater mit ein.

Vertragsentwurf

Gemeinsam gehen wir den Entwurf Ihrer Nachfolgeregelungen durch und prüfen ob alle Lebensumstände berücksichtigt wurden und die Vorgaben aus dem Ergebnisprotokoll umgesetzt sind. Dies geschieht i.d.R. ebenfalls unter der Einbindung der Vertragsersteller. Evtl. Änderungen können damit zeitnah eingefügt werden.

Unterzeichnung Ihrer Nachfolgeregelungen

Am vorläufigen Ende des Beratungsprozesses steht die Unterzeichnung Ihrer Nachfolgeregelungen (Testament, Erbvertrag, etc). beim Notar oder Anwalt. 

Umsetzung

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Nachfolgeregelungen. Dies kann z.b. die Unterstützung bei Einrichtung von Nießbrauchdepots, Versicherungen, Bankvollmachten, etc. sein. Hier sind wir – wie gewohnt – auf Honorarbsis tätig.