13. September - Welttag des Testaments
Heute (13. September) ist der Welttag des Testaments. Dieser besondere Tag wurde im Jahr 2011 von Gemeinnützigen Organisationen ins Leben gerufen, um die Öffentlichkeit auf die Möglichkeit der Testamentsspende aufmerksam zu machen.
Sie dürften daher heute viele Emails – verbunden mit Spendenbitten – in Ihrem Postkorb erwarten.
Auch wenn Sie nicht spenden möchten oder eine gemeinnützige Organisation mit Ihrem letzten Willen bedenken möchten, der Tag des Testaments ist durchaus sinnvoll. Macht er uns doch darauf aufmerksam den letzten Willen bewusst zu regeln.
Längst nicht jeder Mitbürger besitzt ein Testament, obwohl die dann eintretende gesetzliche Erbfolge nicht jedermanns Sache ist.
Wer neben den Angehörigen erster Ordnung jemanden im Todesfall bedenken möchte, sollte diesen Wunsch schriftlich in einem Testament fassen. Dies gilt auch bei gewünschten Abweichungen von der gesetzlichen Erbquote, ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. Dennoch besitzen laut einer Umfrage von Yougov aus dem Jahr 2022 ca. 66% der Deutschen keine letztwillige Verfügung.
Sie haben keine Angehörigen und halten eine testamentarische Regelung für sinnlos? Der Staat freut sich. In diesen Fällen tritt das Fiskalerbrecht nach §1936 BGB zu Tage. Demnach erbt der Staat, wenn keine anderen Erben vorhanden sind. In diesen Fällen würden sich die Initiatoren des Welttages des Testaments mit Sicherheit über Ihre Zuwendung mehr freuen.
Lassen Sie sich daher von Albert Schweitzer inspirieren und handeln Sie nach dem Motto:
„Was ein Mensch an Gutes in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.“ (Albert Schweitzer)
Sie benötigen Unterstützung? Wenden Sie sich gerne an Ihren Finanzplaner, Steuerberater oder Rechtsanwalt.