Was ändert sich 2025 – alles was Sie für Ihre Finanzplanung wissen sollten!

Was ändert sich 2025 – alles was Sie für Ihre Finanzplanung wissen sollten!
Abfindungen

Ab dem Jahr 2025 müssten Emfpänger von Abfindungen die Fünftelregelung selber in der Steuererklärung beantragen. Bisher konnte der Arbeitgeber dies direkt berücksichtigen.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 66.150 Euro pro Jahr. Hinzu kommen deutlich gestiegene Zusatzbeiträge, die von den Versicherten allein getragen werden müssen. Der paritätisch zu tragende Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist bei 14,6% festgeschrieben. 

Beitragsbemessungsgrenze Rente

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steigt auf 96.600 Euro und ist damit erstmals für Ost und West identisch. 

CO2 - Abgabe

Die Kosten für den CO2- Ausstoß für Heizungen steigen auf 55 Euro pro Tonne. Diese sind vom Vermieter und Mieter zu tragen. Der Anteil des Vermieters sinkt mit steigender Energieeffizienz des Objektes. 

Familienversicherung

Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung wird um 30 Euro auf 535 Euro p.M. erhöht. Dies kann wichtig sein, falls bei Vermögensübertragungen Erträge oberhalb dieser Grenze den Kindern zuzurechnen sind. 

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben. Damit soll der kalten Progression entgegengewirkt werden. 

Grundsteuer

Die neuen und strittigen Regeln zur Erhebung der Grundsteuer werden wirksam. 

Kfz-Versicherung

Wie jedes Jahr kommt es zu neuen Einstufungen der Typen- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung. Damit werden auch die Prämien angepasst. 

Kindergeld

Das Kindergeld pro Kind soll auf 255 Euro pro Monat steigen und erhöht sich somit um 5 Euro.  Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls um 5 Euro pro Monat auf 9.600 Euro im Jahr

Mindestlohn und Minijobs

Die Grenze für die pauschal besteuerten Minijobs steigt auf 556 Euro pro Monat. Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Monat.

Rente

Die Rente in Deutschland wird auch 2025 steigen. Diese hängt vor allem von der Lohnentwicklung ab, so dass eine Steigerung von ca. 3,5% erwartet wird. Die Rente wird immer zum 01. Juli angehoben. 

Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird auf 39.900 Euro angehoben. Maßgeblich ist die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Folglich die Lohnsteuer oder die veranlagte Einkommensteuer. 

Verlustverrechnungs-beschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen

Der gesonderte Verlustverrechnungstopf für Termingeschäfte wird aufgehoben.  Auch die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung für Forderungsaufälle wird aufgehoben. Damit wird die Abgeltungsteuer vereinfacht und die Einkünfte wieder uneingeschränkt verrechenbar mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. 

Wohngeld

Durchschnittlich wird das Wohngeld um 15% oder 30 Euro pro Monat erhöht. 

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