Das Vermächtnis
Das Vermächtnis ist eines der bekanntesten Instrumente in der Nachlassgestaltung. Der Erblasser kann mittels eines Vermächtnisses einen Vermögensgegenstand direkt einer Person zuordnen. Diese hat dann einen Herausgabeanspruch gegenüber den anderen Erben. So können Immobilien, Wertpapiere oder auch Kunstgegenstände direkt dem Begünstigen im Erbfall zugeordnet werden. Damit bietet das Vermächtnis eine einfache und transparente Zuordnung im Erbfall.
Das Vermächtnis im Berliner Testament
In der Praxis begegnen mir Vermächtnisse häufig in Berliner Testamenten. Der Überlebende erhält häufig einen flexiblen Spielraum im Rahmen der Erbschaftsteuerfreibeträge Vermächtnisse auszuüben und Vermögenswerte im ersten Erbgang gezielt den Kindern zukommen zu lassen. Wichtig ist, dass die Vermächtnisse juristisch einwandfrei, also rechtssicher, formuliert sind. Ohne anwaltliche und steuerliche Hilfestellung dürfte das nicht funktionieren.
Bezugsberechtigung - eine Alternative?
Die gezielte Einräumung von Bezugsrechten an Lebensversicherungen und Rentenversicherungen kann eine einfache Alternative zum Vermächtnis darstellen. Eine Police mit abweichendem Bezugsrecht ist zivilrechtlich ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Dieser gilt als Schenkung von Todes wegen. Im Gegensatz zum Vermächtnis fällt hier die Leistung nicht in den Nachlass und begründet ein Herausgabeanspruch gegenüber den Erben. Als Bezugsberechtigter erhält dieser die Leistung direkt gutgeschrieben ohne Vorlage von Erbschein oder Beteiligung der Erben.
Bis zum Todesfall hält der Versicherungsnehmer / Erblasser die volle Kontrolle über den Vertrag. Das widerrufliche Bezugsrecht kann jederzeit angepasst werden. Weitere Gestaltungen sind auch mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht denkbar.
In welchen Fällen die Bezugsberechtigung das bessere Vermächtnis ist
Zügig Zugriff auf das Kapital
Die Abwicklung von Nachlassfällen nimmt häufig Zeit in Anspruch. Bis zur Ausstellung von Erbscheinen oder Eröffnungen von Testamenten vergeht einige Zeit. Danach muss der Anspruch des Vermächtnisnehmers noch gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Auch dies läuft nicht immer reibungslos. Eine Bezugsberechtigung ermöglicht eine schnelle Auszahlung im Leistungsfall. Die Vorlage der Sterbeurkunde reicht im Regelfall aus.
Flexibilität
Wie eingangs beschrieben erfordert ein rechtssicheres Vermächtnis juristische und gegebenenfalls steuerliche Beratung. Änderungen verursachen wiederum neuen Beratungsaufwand. Eine Bezugsberechtigung lässt sich mittels schriftlichen Auftrags jederzeit anpassen.
Steuerliche Attraktivität
Wer sein Depot abgeltungssteuerfrei vererben möchte, fährt mit der Versicherungspolice besser. Sind Fondsanteile in einer Police enthalten, erfolgt die Todesfallleistung Einkommensteuerfrei. Im Gegensatz wären die aufgelaufenen Kursgewinne im Depot bei der Veräußerung durch die Erben steuerpflichtig. Da die Versicherungsleistung ein Erwerb von Todes wegen darstellt, fällt auf diese Leistung zwar Erbschaftsteuer an, die Auszahlung gilt jedoch nicht als Einkommen.
Fazit
Das Vermächtnis ist ein gutes Instrument, um Vermögenswerte im Nachlassfall zielgerichtet weiterzugeben. Wer clever plant, kann mit einer Bezugsberechtigung im Rahmen einer Lebens- oder Rentenversicherung die Weitergabe des Vermögens flexibel und steuerbegünstigt gestalten.