Corona – Krise…. Worüber man nachdenken sollte!

Corona – Krise…. Worüber man nachdenken sollte!

Patientenverfügung

Die Symptome von Covid-19 sind vielseitig und die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht immer absehbar. Schlimme Verläufe führen zu Organversagen oder schwere Atemnot. Gerade in diesen Situationen können gültige Patientenverfügungen sinnvoll sein.
Patientenverfügungen sind für Ärzte und auch Angehörige der Kompass im Umgang mit dem Betroffenen und nehmen den Druck von schweren Entscheidungen in schwierigen Situationen von den Angehörigen. Eine Patientenverfügung sollte klare Anweisungen enthalten. So ist zu dokumentieren, welche Behandlungen der Verfasser ausschließt, welcher er wünscht und unter welchen Voraussetzungen die Verfügung wirken soll. Daher greifen die Verfügungen i.d.R. erst dann, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst über die Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden (z.B. künstliche Beatmung im Koma).

Vorsorgevollmachten

Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, wenn der Betroffene nicht mehr selber in der Lage ist, für sich zu handeln. Allerdings ermächtigen diese nicht zur Vermögensverfügung. Eine Kombination mit einer notariell beurkundeten Generalvollmacht kann dieses Manko jedoch ausschließen. Insbesondere in der Corona-Krise ermöglicht dies dem Bevollmächtigen für den Vollmachtgeber (Patienten) entsprechend zu handeln. So kann z.B. über die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
entschieden werden und die notwendigen Verträge hierfür abgeschlossen werden. Auch Ärzte sind Bevollmächtigten gegenüber auskunftspflichtig. Insbesondere in einer Zeit – in der Kontaktbeschränkungen als Gesundheitsschutzmaßnahmen herangezogen werden – können Vorsorge- und Generalvollmachten viele alltägliche Rechtsgeschäfte erleichtern.

Nutzen des bestehenden Erbschaft­steuer­gesetzes

Zur Bekämpfung der Auswirkung der Corona-Krise werden derzeit massive fiskalpolitische Stimuli verabschiedet. Die Staatsverschuldung wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Letztlich werden die Schulden jedoch irgendwann wieder zurückgezahlt werden müssen. Die Erbschaftsteuer ist immer mal wieder in den Verteilungsdiskussionen und könnte mittelfristig viele Ausnahmeregelungen verlieren. Aus diesem Grund macht eine Nachfolgeplanung im Rahmen der aktuellen und häufig auch attraktiven Vermögensübertragungsmöglichkeiten Sinn.

Foto: freepik