Patientenverfügung
Die Symptome von Covid-19 sind vielseitig und die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
nicht immer absehbar. Schlimme Verläufe führen zu Organversagen oder schwere Atemnot. Gerade
in diesen Situationen können gültige Patientenverfügungen sinnvoll sein.
Patientenverfügungen sind für Ärzte und auch Angehörige der Kompass im Umgang mit dem
Betroffenen und nehmen den Druck von schweren Entscheidungen in schwierigen Situationen von
den Angehörigen. Eine Patientenverfügung sollte klare Anweisungen enthalten. So ist zu
dokumentieren, welche Behandlungen der Verfasser ausschließt, welcher er wünscht und unter
welchen Voraussetzungen die Verfügung wirken soll. Daher greifen die Verfügungen i.d.R. erst dann,
wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst über die Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden
(z.B. künstliche Beatmung im Koma).
Vorsorgevollmachten
Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, wenn der Betroffene nicht mehr selber in der Lage ist für sich zu
handeln. Allerdings ermächtigen diese nicht zur Vermögensverfügung. Eine Kombination mit einer
notariell beurkundeten Generalvollmacht kann dieses Manko jedoch ausschließen.
Insbesondere in der Corona-Krise ermöglicht dies dem Bevollmächtigen für den Vollmachtgeber
(Patienten) entsprechend zu handeln. So kann z.B. über die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
entschieden werden und die notwendigen Verträge hierfür abgeschlossen werden. Auch Ärzte sind
Bevollmächtigten gegenüber auskunftspflichtig. Insbesondere in einer Zeit – in der
Kontaktbeschränkungen als Gesundheitsschutzmaßnahmen herangezogen werden – können
Vorsorge- und Generalvollmachten viele alltägliche Rechtsgeschäfte erleichtern.
Nutzen des bestehenden Erbschaftsteuergesetzes
Zur Bekämpfung der Auswirkung der Corona-Krise werden derzeit massive fiskalpolitische Stimuli
verabschiedet. Die Staatsverschuldung wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Letztlich
werden die Schulden jedoch irgendwann wieder zurückgezahlt werden müssen. Die Erbschaftsteuer
ist immer mal wieder in den Verteilungsdiskussionen und könnte mittelfristig viele
Ausnahmeregelungen verlieren. Aus diesem Grund macht eine Nachfolgeplanung im Rahmen der
aktuellen und häufig auch attraktiven Vermögensübertragungsmöglichkeiten Sinn.